ANMELDUNG
Nach Kontaktaufnahme per Email erhalten Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch. In diesem erhalten Sie Einblick in meine Arbeitsweise und ich kann mir einen 1. Eindruck von Ihrer Problematik machen und eine vorläufige diagnostische Einschätzung vornehmen.
Für die Aufnahme einer Psychotherapie benötigen Sie keinen ärztlichen Überweisungsschein. Die Beantragung einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse kann im weiteren Verlauf jedoch ein ärztliches Konsil erfordern.
ABLAUF
In 4 probatorischen Sitzungen erfolgt die diagnostische Abklärung und wir schauen, ob eine Zusammenarbeit für Sie vorstellbar und eine Therapie sinnvoll und erfolgversprechend ist. In diesem Fall wird je nach Krankenkasse ein Antrag zur Übernahme der Psychotherapie gestellt.
Häufigkeit und Dauer der Behandlung sind von Ihrem individuellen Anliegen abhängig, i. d. R. finden wöchentliche Sitzungen à 50 Min. statt. Die Gesamtdauer einer Psychotherapie beträgt 25 bis 50 Stunden und kann in bestimmten Fällen auch über diese Stundenzahl hinaus verlängert werden.
HONORAR
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit einem Stundensatz von 131,17 € à 50 Min (3,0-facher Satz). Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfe erstattet.
Bitte setzen Sie sich zur Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung direkt in Verbindung, damit diese Ihnen die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung stellt.
TERMINABSAGE
Ich arbeite nach dem Bestellsystem, d.h. mit verbindlich vereinbarten Terminen. Da kurzfristig abgesagte Termine in der Regel nicht neu vergeben werden können und Ihre Krankenkasse nur durchgeführte Leistungen übernimmt, beachten Sie bitte Folgendes:
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, andernfalls müssen die Kosten als Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt werden.
Kostenerstattungsverfahren
Dies ist eine private Psychotherapiepraxis, in der sowohl Privatversicherte als auch Selbstzahler behandelt werden können.
Bei gesetzlich Krankenversicherten kann eine Abrechnung aktuell ausschließlich im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahren erfolgen. Wenn Sie Ihrer Krankenkasse gegenüber nachweisen, dass Sie in absehbarer Zeit bei niedergelassenen Kassentherapeuten keinen Therapieplatz bekommen würden, ist Ihre Kasse gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Ihre Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Jeder Versicherte hat ein Anrecht auf eine zeitnahe therapeutische Versorgung.
Bitte informieren Sie sich zum Kostenerstattungsverfahren unter www.therapie.de sowie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Die Bundespsychotherapeutenkammer hält Ihnen einen Wegweiser bereit.
Eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist derzeit nicht möglich.